Bilanzierung
_____________________________________________________
Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen nach Steuer- und Handelsrecht werden von unserer Kanzlei insbesondere folgende Gestaltungsziele berücksichtigt:
-
Optimale Ausnutzung steuerlicher und handelsrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte zur Optimierung der Steuerbelastung
-
Optimale Darstellung des Eigenkapitals des Unternehmens im Hinblick auf Ratinganalysen
-
Kostengünstige Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen durch die optimale arbeitsteilige Nutzung von DATEV-Programmen durch den Mandanten und den Berater
-
Objektiv richtige Darstellung der Vermögenslage des Unternehmens durch die rechtskonforme Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
-
Erstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren mit optimaler Integration in eine betriebliche Kostenrechnung
-
Erstellung von aussagekräftigen Bilanzberichten zur Vermeidung von neuen Tatsachen im Rahmen von Außenprüfungen und Erarbeitung von aussagekräftigen Kennziffern zur Verbesserung der Unternehmenstransparenz und des Unternehmensrating
- Berechnung des EBIT und des EBITDA als Anlage zum Jahresabschluss
-
Optimierung der bilanziellen Gestaltung zur Durchführung von Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltung nach Umwandlungsgesetz